Wohnungsübergabe – Teil 1

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Vor jedem Neuanfang in einer Traumwohnung steht immer erst die gefürchtete Wohnungsübergabe des alten Heimes. Einige Vermieter nutzen diese Gelegenheit, um noch günstig die Wände gestrichen zu bekommen. Natürlich müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen.  Was rechtens ist und worauf Sie bei der Wohnungsübergabe besonders achten sollten, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst:
1. Einbauten
Generell gilt: die Wohnung muss so aussehen wie zu Mietbeginn. Das heißt, Dinge, die der Mieter in der Wohnung angebracht hat, müssen entfernt werden. Egal ob Markise, Bodenbelag oder Duschwand – alles muss raus. Selbst die Einbauküche des Mieters muss rein rechtlich vor der Übergabe wieder ausgebaut werden. Tipp: Suchen Sie ein Gespräch mit der Hausverwaltung, schließlich werten ein neuer Teppich oder angebrachte Rollläden die Wohnung meist auf. Geht es um teure Einbauten wie etwa eine Einbauküche, kann der Mieter sie dem Vermieter sogar verkaufen.
2. Putzen
Die Wohnung muss leer und „besenrein“ übergeben werden. Im Klartext heißt das etwa, dass der Mieter Böden fegen oder saugen, Spinnweben entfernen, Fenster von groben Verschmutzungen reinigen und Toilette und Herd hygienisch unbedenklich übergeben muss. Gründliches Putzen ist hingegen rechtlich nicht vorgeschrieben. Achtung: Steht es aber im Mietvertrag explizit geschrieben, muss sich der Mieter daranhalten und eine gründliche Reinigung durchführen. Tipp: Strahlendes Weiß, glitzernde Armaturen und makelfrei glänzende Fenster können den Vermieter motivieren, über kleine Mängel hinweg zu sehen.
3. Schlüsselübergabe
Hat der Mieter einen Schlüssel verloren, muss er nachweisen, dass niemand damit einbrechen kann. Ansonsten muss er im Zweifelsfall für eine komplett neue Schließanlage aufkommen. Das kann richtig teuer werden – eine Investition im vierstelligen Bereich ist nicht undenkbar. Weiterhin müssen die Schlüssel unbedingt persönlich übergeben werden, es reicht nicht aus diese beim Auszug im Briefkasten zu hinterlegen. Tipp: Lässt der Vermieter sich nicht auf eine Übergabe ein, gibt es einen juristischen Kniff: wird dem Vermieter ein Termin angeboten, gilt das als Übergabe, selbst wenn er nicht erscheint. Gerne stehen wir Ihnen bei allen organisatorischen Fragen zur Seite und übernehmen die nötigen Demontagen. Unser geschultes Personal bewältigt diese Dinge mit Fachkompetenz und gestaltet Ihren Umzug somit noch stressfreier.

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